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Partner für Klärschlammentsorgung stellen sich neu auf

Straubing. Die Partner für eine kommunale und nachhaltige Klärschlammentsorgung in Ostbayern,
die Bayernwerk Natur GmbH (Bayernwerk) und die Straubinger Energie- und
Reststoffverwertungsgesellschaft mbH (SER GmbH), stellen sich neu auf: In der gemeinsamen
Projektgesellschaft Biomasse Straubing GmbH (BSR), die eine moderne Monoverbrennungsanlage
plant und ab 2024 betreiben will, sollen die Anteile des Bayernwerks an einen kommunalen
Interessenten übergeben werden. Das erklärten das Bayernwerk und die SER am Montag (17.
Januar) in einem gemeinsamen Termin.


Die Geschäftsführerin der BSR und SER GmbH, Cristina Pop, führt aus, dass Straubing bereits sehr früh
verschiedene Möglichkeiten einer regionalen Klärschlammentsorgung mit regionaler Wertschöpfung
untersucht hat. Dabei sind diverse Technologien und auch Partner, unter anderem bereits damals der
ZMS bzw. Zweckverband thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS), den zuständigen
Gremien präsentiert worden. Der Stadtrat hat sich zum damaligen Zeitpunkt mehrheitlich für ein
gemeinsames Projekt mit der Bayernwerk Natur GmbH ausgesprochen. Es fanden auch Gespräche mit
dem ZMS als möglichen weiteren Partner statt. Die Verhandlungen haben jedoch trotz vieler
Diskussionen zu keinem Ergebnis geführt. Letztendlich fiel die Entscheidung zum Bau einer
Monoverbrennungsanlage mit einer Kapazität von 40.000 Tonnen TS Klärschlamm durch einen
Bürgerentscheid.

BAGN und SER GmbH haben den dafür vorgesehenen Standort in Straubing nach dem positiven
Bürgerentscheid gemeinsam vorbereitet, die Anlagenplanung beendet und die Generalunternehmerverträge abgeschlossen. Die Genehmigung der Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durch die Regierung von Niederbayern wird für Januar/März 2022 erwartet.

Der gemeinsam begonnene Weg war erfolgreich, die Zusammenarbeit konstruktiv und die Gesellschaft
hat insbesondere von dem Know-how der Ingenieure von Bayernwerk, deren eingebrachte
Erfahrungen und Expertise, profitiert. Damit wurden wichtige Wegmarken zur Anlagenerrichtung
bereits erreicht – in dieser Form einmalig in Bayern!


„Bayernwerk hat von Beginn an offen und sachlich mit uns über die Veränderung gesprochen“, so
Cristina Pop. „Wir respektieren die Entscheidung über die Änderung in der Beteiligungsstruktur.
Unsere Position in der Gesellschaft darf sich nicht ändern oder verschlechtern. Die durch den
Bürgerentscheid gesteckten Ziele bleiben unantastbar. Wir werden keine Kompromisse eingehen,
jedoch fair, kooperativ und aufgeschlossen in die anstehenden Gespräche eintreten. Dazu brauchen
wir noch den Auftrag vom Stadtrat der Stadt Straubing.“ Im Mittelpunkt der gemeinsamen
Unternehmung steht auch in Zukunft ein regionaler Entsorgungsweg mit regionaler Wertschöpfung.
Die Erfüllung der, durch die Klärschlammverordnung gesteckten Ziele ist nach wie vor die gesetzte
Aufgabe.


Der Kontakt zum Zweckverband Schwandorf war nie abgebrochen, so dass es nahelag, an die damals
geführten Diskussionen anzuknüpfen und die Gespräche wiederaufzunehmen. Ein kommunales
Beteiligungsmodell ist kein Plan B, sondern besitzt Vorteile. Erfahrungsgemäß ist eine kommunale
Partnerschaft langfristig und stabil. Straubing ist langjähriges Verbandsmitglied des ZMS in der
Müllentsorgung und die Erfahrungen sind absolut positiv. Für Straubing ist es wichtig die starke
Position der SER GmbH in der BSR beizubehalten.


„Mit dieser Lösung“, so Bayernwerk Natur Geschäftsführer Franco Gola, „machen wir den Weg frei für
ein rein kommunales Beteiligungsmodell, das den Gemeinden in der Region eine gesicherte und
nachhaltige Perspektive zur Klärschlammentsorgung bietet.“ In der gemeinsamen Projektgesellschaft
BSR hatten Straubing und das Bayernwerk bislang einen sehr guten Weg beschritten.


Neue Marktlage – altes Recht

„Zwar haben uns die veränderte Marktlage und rechtliche Rahmenbedingungen zum Umsteuern
gezwungen. Wir freuen uns jedoch über das Engagement des ZMS, der mit dem großen Know-How
seiner Mitarbeiter das Projekt kompetent und zuverlässig verwirklichen wird“, so Franco Gola weiter.
Der Geschäftsführer deutet in diesem Zusammenhang auf die drastischen Veränderungen, zu denen
es im vergangenen Jahr auf dem Markt der Klärschlammentsorgung kam: Mit der deutlich höheren
CO2-Bepreisung stieg die Nachfrage nach Klärschlamm als Ersatzbrennstoff in Kohlekraftwerken
schnell an und hat für die Klärschlammentsorgung zu einem gravierenden Preisverfall geführt. So sind
Kohlekraftwerke beispielsweise in Nordrhein-Westphalen oder Hessen als neue Marktteilnehmer in
Bayern hinzugekommen, die Klärschlamm in ihren abgeschriebenen Verbrennungsanlagen zu deutlich
günstigeren Preisen entsorgen, bzw. mitverbrennen, als die BSR.


Weiterhin drücken rechtliche Rahmenbedingungen auf den zukünftigen Marktausblick. Viele
Kommunen müssen aufwendige Vergabeverfahren durchlaufen. Dies kann dazu führen, dass
Kommunen trotz negativer CO2-Bilanz ihre Klärschlämme über große Entfernungen entsorgen.
Dadurch hat sich ein Klärschlammtourismus etabliert, der weder ökologisch noch gesellschaftlich
vertretbar ist.


Gesellschafterstruktur eröffnet neue Wege

Eine mögliche Alternative zu aufwendigen Vergabeverfahren mit oftmals negativen CO2-Bilanzen ist
die sogenannte Inhouse-Vergabe, bei der ohne öffentliche Ausschreibung Aufträge vergeben werden
können. Voraussetzung für ein derartiges Verfahren ist jedoch eine rein kommunale
Gesellschafterstruktur. Daher plant das Bayernwerk, sich gesellschaftsrechtlich aus der BSR
zurückziehen und seine Anteile an den ZMS zu übergeben. Dabei wird das Bayernwerk, auch wenn sie
ihre Gesellschafteranteile abgibt, weiterhin Verantwortung in der Fertigstellung des
Genehmigungsverfahren und auch im Bau und im Betrieb der Anlage übernehmen. Nach den
entworfenen Businessplänen könnte eine rein kommunal strukturierte BSR zukünftig stabile Preise
sicherstellen. Dabei wird das Bayernwerk dem ZMS als potentiellen Partner den Eintritt in die
Gesellschaft ermöglichen, weiterhin die Rahmenplanung führen und das Genehmigungsverfahren der
Anlage aktiv vorantreiben. Mit dieser Lösung können die beteiligten Kommunen dann auf eine
tragfähige ökonomische wie ökologische Klärschlammentsorgung in Ostbayern bauen.


ZMS bestätigt intensive Verhandlungen mit Bayernwerk und SER

Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf will in intensive Verhandlungen mit Bayernwerk Natur
GmbH und der SER GmbH eintreten. Ziel der Verhandlungen ist die Übernahme des 90 %-Anteils, den
Bayernwerk Natur gegenwärtig an der geplanten Monoklärschlammverbrennungsanlage in Straubing
hält. Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf und sein Schwesterverband, der Zweckverband
Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf wollen mit der Beteiligung an der
Monoklärschlammverbrennungsanlage in Straubing die Entsorgungssicherheit für ihre
Verbandsmitglieder auch im Bereich der thermischen Klärschlammverwertung sicherstellen. ZMS und
ZTKS entsorgen gegenwärtig bereits jetzt die Klärschlämme von rund 650.000 Einwohnerinnen und
Einwohner Bayerns. Das Interesse einer Vielzahl weiterer Kommunen an einer interkommunalen
Lösung des Klärschlammproblems ist groß.

Hintergrund

Seit 2016 plant die Bayernwerk Natur GmbH (Bayernwerk) zusammen mit der Straubinger
Stadtentwässerung und Straßenreinigung GmbH (SER) die modernste Monoverbrennungsanlage
Bayerns. Sie soll ein Fünftel des bayerischen Entsorgungsbedarfs an kommunalen Klärschlamm decken
und bietet den Gemeinden und Städten in der Oberpfalz und Niederbayern eine Lösung für die neuen
gesetzlichen Rahmenbedingungen. Denn die Klärschlammverordnung von 2017, die viele sinnvolle und
ökologisch wertvolle Weichen für eine nachhaltige Zukunft enthält, stellt die Kommunen zugleich vor
große Herausforderungen bei der Klärschlammverwertung. So müssen Kommunen schon 2023
Konzepte für das Phosphorrecycling eingereicht haben. Langfristig sind damit die bisherigen Wege wie
Mitverbrennung und landwirtschaftliche Verwertung nur noch eingeschränkt möglich. Im Mittelpunkt
der gemeinsamen Unternehmung steht ein regionaler Entsorgungsweg mit regionaler Wertschöpfung.
Diese ermöglicht kurze Transportwege, vermeidet zusätzlichen CO2-Ausstoß und verhindert weite
Transportwege in andere Bundesländer. Als gemeinsamer Lösungsansatz wird die
Klärschlammverwertung in einer Monoverbrennungsanlage präferiert, in der entwässerter
Klärschlamm getrocknet und unter optimalen Bedingungen thermisch verwertet, Phosphor
zurückgewonnen und die gewonnene Energie in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist wird.

Foto BSR

Erörterungstermin zum Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Am Mittwoch, den 01.12.2021, fand im Rittersaal des Straubinger Herzogschlosses der Erörterungstermin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Klärschlamm -Monoverbrennungsanlage statt. Vorausgegangen war die öffentliche Auslegung der vollständigen Genehmigungsunterlagen im Zeitraum von August bis September 2021. Aufbauend auf den ausgelegten Unterlagen konnten Einwendungen bei der Regierung von Niederbayern, welche als Genehmigungsbehörde agiert, von September bis Ende Oktober eingereicht werden. Insgesamt wurden 92 Einwendungen eingereicht. Die Einwendungen stammten zum großen Teil von Privatpersonen, aber auch von Verbänden wie dem BUND Naturschutz und dem Bayerischen Bauernverband.

Die Regierung von Niederbayern lud alle Einwenderinnen und Einwender zum Erörterungstermin ein, um die Möglichkeit zur Diskussion ihrer Einwendungen zusammen mit der Genehmigungsbehörde und deren Fachstellen und Gutachtern zu unterbreiten. Auch Pressevertretern und der Öffentlichkeit wurde der Zugang zur Veranstaltung gewährleistet. Alle 92 Einwendungen wurden einzeln vorgetragen und im direkten Anschluss diskutiert. Anschließend wurde protokolliert, wie die einzelnen Einwendungen im weiteren Genehmigungsverfahren zu behandeln sind. Die Diskussionen verliefen offen, meist fachlich und sachlich. Auf Grund der Corona-Pandemie musste die Veranstaltung unter Einhaltung der Abstandsregeln und der 2G-Regel stattfinden. Für alle Einwender, die nicht am Erörterungstermin teilnehmen konnten, gab es die Möglichkeit einer Online-Konsultation mit der Genehmigungsbehörde.

Rückblick:

Über viele Monate hinweg wurde seit 2020 in enger Zusammenarbeit mit dem Generalunternehmer Verfahrenstechnik (GU-VT) das sogenannte Detailengineering erarbeitet, erweitert und fixiert. Im Detailengineering sind beispielsweise die technische Prozessbeschreibung, die Ausführung der Anlagentechnik, der Aufbau der Gebäudehülle, die Umsetzung des Wiege- und Logistikkonzepts und die Bauplanung festgehalten.

Ende Juni 2021 wurden alle für das Genehmigungsverfahren nach dem 17. Bundesimmissionsschutzgesetz geforderten Planunterlagen an die Genehmigungsbehörde mit deren nachgeschalteten Fachstellen übermittelt. Parallel wurde die Vorbereitung und Räumung des zukünftigen Baufeldes und Anlagenstandorts wurde stets vorangetrieben und liegt im Zeitplan.

Ausblick:

Derzeit wird eine Zuwegung zu Teilen der Kläranlage als alternative Zufahrtsstraße während der Bauphase der Klärschlammverbrennungsanlage ertüchtigt.

Die Auswahl des Generalunternehmers Bau (GU-Bau) befindet sich in der Endphase. Zudem rechnet die BSR GmbH im ersten Quartal 2022 mit dem vorläufigen Genehmigungsbescheid für den vorgezogenen Baubeginn und dem Betreiben der Anlage. Die endgültige Genehmigung der Anlage wird im zweiten Quartal 2022 erwartet.

Quelle: Bast + Ascherl Architekten / BSR GmbH